Machen Sie mehr aus Ihrer Bereitschaftsdienst-organisation
Bereitschaftsdienst
Aufgabe der im Bereitschaftsdienst tätigen Mitarbeiter*innen ist es, jederzeit Störungen und Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in der Gas-/Wasserversorgung unverzüglich nachzugehen, um Gefahren zu beseitigen und Schäden zu begrenzen (DVGW GW 1200).
Ein elementarer Baustein einer jeder Organisation ist der Bereitschaftsdienst, um jederzeit Störungen und Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten in der Gas-/Wasserversorgung bzw. im Netzbetrieb nachzugehen. Der Bereitschaftsdienst umfasst die Organisationselemente Entstörungsdienst und (Zentrale) Meldestelle. Das Ziel unserer Beratung ist es, zu prüfen, ob Ihre Organisation im Falle einer Störung regelwerkskonform aufgestellt ist und optimal reagieren kann. Im Mittelpunkt steht dabei der Bereitschaftsdienst, aber auch der Blick zu Ereignissen, die über das „klassische Störungsmanagement“ hinausgehen.
Wir beraten Sie auf der Basis von Regelwerken beim Aufbau eines zeitgemäßen, effizienten und ggf. spartenübergreifenden Bereitschaftsdienstes. Wir kennen die aktuellsten Anforderungen aus unserer täglichen Arbeit und können Ihnen deshalb helfen, die Vorgaben schnell und alltagstauglich umzusetzen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei dem kompletten Neuaufbau eines Bereitschaftsdienstes – sowohl spartenunabhängig als auch spartenübergreifend.
Wir optimieren Aufbau und Abläufe im Bereitschaftsdienst
Um Ihren Kunden eine lückenlose Versorgung mit Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser garantieren zu können, müssen Unternehmen im Störungsfall unverzüglich reagieren. In der Sparte Gas gilt dazu die verbindliche Vorgabe von 30 Minuten als Planungsgröße. Sie beginnt mit der persönlichen Annahme der Störungsmeldung und endet mit der Einleitung erster Sicherungsmaßnahmen an der Störungsstelle. Für die Sparte Wasser haben Gerichte die in der Sparte Gas festgelegte Planungsgröße bereits herangezogen. Die Unverzüglichkeit bzw. Reaktionszeit von 30 Minuten ist rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche (24/7) einzuhalten. Kann Ihre Organisation das leisten? Wesentliche Faktoren, damit Ihr Bereitschaftsdienst diese und weitere Anforderungen aus dem Arbeitsblatt DVGW GW 1200 erfüllen kann, sind die Personalstärke, die Qualifizierung von Mitarbeitern*innen, die technische Ausstattung und die flächendeckende Besetzung im Versorgungsgebiet. Unsere Organisationsberatung analysiert diese Rahmendaten. Im Anschluss geben wir Ihnen Empfehlungen für eine Optimierung Ihres Bereitschaftsdienstes.
Unsere Beratungsfelder
Wir beraten Sie stets unter Berücksichtigung der aktuellen Hinweise der Branchenverbände (u. a. VDE|FNN, DVGW, AGFW). Für Informationen zu unseren konkreten Leistungen klicken Sie bitte auf das jeweilige Beratungsfeld:
Ergänzende Angebote
Wir bieten Ihnen die Vorhaltung und den Betrieb unserer Zentralen Meldestelle als Dienstleistung für Ihre 24/7-Erreichbarkeit oder außerhalb Ihrer Geschäftszeiten an. Technische und praktische Schulungen für Ihre Mitarbeiter*innen zur Umsetzung der jeweiligen Vorgaben finden Sie unter „Technisches Sicherheitszentrum“.